AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die Grundpauschale gilt für jeweils ein Fahrzeug bzw. eine Dienstleistung.

Leistung: Abholung und Anlieferung von Unterlagen. Die Montage von KFZ-Schildern ist in der Pauschale nicht enthalten.


2. Sollte eine zweite Anfahrt für eine Zulassung wegen fehlender Unterlagen bzw. Nachreichung von zurückgewiesenen Bescheinigungen nötig sein, wird eine zweite Grundpauschale in Höhe von 20,00 € berechnet und zusätzlich die An und Abfahrtkosten in Höhe von 20,00 Euro. 


3. Wird aufgrund einer offenen Steuerschuld, eines offenen Versicherungsbeitrages oder aus anderen Gründen, die alleine der Kunde zu verantworten hat, eine Zulassung abgelehnt und es sind deshalb weitere Fahrten nötig, wird ebenfalls eine zweite Kostenpauschale in Höhe von 20,00 € berechnet und zusätzlich die An und Abfahrtkosten in Höhe von 20,00 Euro. 


4. Da es von einer Behörde nicht zu erfahren ist, wann ein Antrag bearbeitet sein wird, ist uns eine genaue Zeitangabe, wann Sie Ihre Unterlagen wieder zurückbekommen, nicht möglich. In der Regel erfolgt die Rückgabe am Tag der amtlichen Erledigung bzw. am folgenden Tag.


5. Es kommt leider immer wieder vor, dass die Computer in der Zulassungsstelle ausfallen und die Erledigung von Anträgen dadurch verzögert wird. Leider ist dies auch schon über ein Wochenende passiert, sodass eine Weiterbearbeitung in diesem Fall erst am Montag möglich war. Eine Herausgabe von noch gültigen Unterlagen wurde seitens der Zulassungsstelle nicht angeboten. Der Zulassungsdienst lehnt bei solchen Störungen jede Haftung ab, da Verursacher allein die Zulassungsstelle ist.


6. Sollte bei einer KFZ-Angelegenheit aufgrund eines Computerausfalls, eines unerwarteten Staus, einer Fahrzeugpanne oder anderer Umstände, die der Zulassungsdienst nicht verschuldet hat, eine rechtzeitige An- bzw. Auslieferung nicht möglich sein, so erfolgt diese umgehend am darauf folgenden Werktag.


7. Sollte es dem Zulassungsdienst nicht möglich sein, eine Dienstleistung noch am selben Tag zu erledigen, z.B. wegen einer vorzeitigen Annahmesperre oder erhöhten Arbeitsaufkommens bei der Zulassungsbehörde, Verkehrsstau, plötzlicher Erkrankung des Dienstleisters oder einer Fahrzeugpanne, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung der Dienstleistungspauschale.


8. Über den Zeitpunkt der Auslieferung von Unterlagen kann keine verbindliche Auskunft erteilt werden, da Unterlagen zu unterschiedlichen Zeiten ausgegeben werden. Dieses ist auch aus Kostengründen nicht möglich. Denn die Auslieferungen erfolgt zwar in der Regel am nächsten Tag, werden aber wegen der hohen Benzinpreise der Reihe nach ausgeliefert. So hängt es vom Auftrag aufkommen ab, wann genau eine Auslieferung erfolgt.


9. Eine weitergehende Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Bestätigung.


10. Die Bezahlung unserer Dienstleistungen wird in der Regel mit der Abholung der Unterlagen fällig. Zahlungen sind in bar. 


11. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, weil seine Bank eine Zahlung ablehnt oder aus anderen Gründen nicht ausführt, hat der Kunde dafür die Kosten zu übernehmen.


12. Eine Dienstleistung, die nach einer vorhergehenden Absprache mit Rechnung bezahlt werden soll, ist vom Kunden innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug auf das ihm mitgeteilte Konto zu überweisen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug sein, werden nachfolgende Erinnerungen und Mahnungen kostenpflichtig. Die Kosten für eine Mahnung sind auch dann fällig, wenn der Kunde die schriftliche Erinnerung oder Mahnung nicht erhalten hat. Eine Erinnerung kostet 2,50 €, die 1. Mahnung 5,00 €, die 2. Mahnung 7,50 €, die 3. und die letzte Mahnung jeweils 10,00 €. Sollte auch danach keine Zahlung erfolgen, wird ein Inkassounternehmen bzw. ein Rechtsanwalt mit dem Einzug der Kosten beauftragt. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die der Kunde zu tragen hat.


13. Eine Rechnungsanschrift ist uns grundsätzlich von jedem Kunden mitzuteilen. Sollte eine Wohnanschriftenklärung notwendig werden, so trägt der Kunde die Kosten. Sie kann z.B. fällig werden, wenn eine Rechnung mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ an uns zurückgesandt wird, weil nicht ersichtlich ist, dass der Kunde dort wohnt, da er bei jemand anders zur Untermiete wohnt oder unter einem anderen Namen im Haus angemeldet ist (etwa wegen Namensänderung nach einer Heirat).


14. Eine Anfahrt wird mit 30,00 € auch dann berechnet, wenn der Kunde mich beauftragt hat, aber nicht angetroffen wurde oder seinen Auftrag nach Eintreffen des Dienstleisters storniert hat.


15. Wir sind verpflichtet Kennzeichen vor der Einreichung der Unterlagen im Kraftverkehrsamt fertigen zu lassen. Wurde ein Wunschkennzeichen vom Kunden bereits selbst bestellt und stimmen nicht mit dem in der Zulassungsstelle gespeicherten Daten überein, sind die Kosten in Höhe von 30,00 € selbst zu tragen.


16. Wunschkennzeichen, deren Bestellung mit Reservierung, Fertigung der Kennzeichen und Versand erfolgt ist, ist Verbindlich


17. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen AGB.